Information des Wahlamtes zur Europawahl 2024

Europawahl 2024

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, dem 09. Juni 2024.

 

Anträge auf Briefwahl für die Europawahl am 09. Juni 2024

Anlässlich der Europawahl am 09.06.2024 haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.

Hierfür müssen Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Reinhardshagen eingetragen sein. Durch den Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfahren Sie, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch weitere notwendige Informationen (laufende Nummer, Wahllokal etc.). Sofern Sie bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Während der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (20.05. bis 24.05.2024) können Sie Ihre Eintragung zudem überprüfen.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Datenschutzerklärung

Ab dem 29. April 2024 bis zum 05. Juni 2024 haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen.

Wie funktioniert das?

Sie klicken auf Wahlscheinbeantragung Online. Dort folgen Sie den Hinweisen und dem beschriebenen Weg.

Wir stellen dann zeitnah Ihre Briefwahlunterlagen aus und senden Ihnen diese zu.

Wahlscheinbeantragung Online

Selbstverständlich können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch mit der Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigung oder formlos per Brief oder email Enable JavaScript to view schriftlich beantragen.

Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit am Wahltag Ihre Stimme im Wahllokal Ihres Wahlbeziks abzugeben.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Team im Wahlamt und im Bürgerservice der Gemeinde Reinhardshagen (05544/9507-22, -23, -24, oder -56) gerne zur Verfügung.

 

Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen.
Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde (Reinhardshagen) eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie in der Gemeindeverwaltung Reinhardshagen, Amtsstraße 10, 34359 Reinhardshagen bis spätestens zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeindeverwaltung senden.
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Wahlamt der Gemeinde Reinhardshagen (05544/9507-22, -23, -24, oder -56).

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany

 

Ihr Wahlamt
Gemeinde Reinhardshagen
Amtsstraße 10
34359 Reinhardshagen
05544/9507-56
Enable JavaScript to view

 

 

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung