Die Gemeinde Reinhardshagen sucht Schiedspersonen

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 75 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.

Aufgabe der Schiedspersonen

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Anforderungen an Schiedspersonen:

Eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung, Schreibgewandtheit.

Schiedspersonen werden für Ihr Amt u. a. durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. - BDS - hinreichend ausgebildet.

Bewerbungen

richten Sie schriftlich bis zum 30.04.2024 an den

Gemeindevorstand der
Gemeinde Reinhardshagen
Amtsstraße 10
34359 Reinhardshagen

Weitere Informationen zur Tätigkeit der Schiedsperson erhalten sie u. a. online

www.schiedsamt.de

www.bds-kassel.de

oder beim Amtsgericht Kassel.

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