Meldebescheinigung

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Alexandra Haus

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Ihre Gemeinde stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist.

Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden. Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.

Die Gebühr ist bei der Beantragung in Höhe von 10,00 € bar oder per EC-Kartenzahlung zu entrichten.

(Quelle: hessenfinder.de)

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