Information des Wahlamtes

Anträge auf Briefwahl für die Bundestagswahl am 26. September 2021

Anlässlich der Bundestagswahl am 26.09.2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und wahlberechtigter Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde Reinhardshagen eingetragen sein. Darüber hinaus wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind

Sofern Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Ab dem 16. August 2021 bis zum 22. September 2021 haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen.

Wie funktioniert das?

Sie klicken auf Wahlscheinbeantragung Online. Dort folgen Sie den Hinweisen und dem beschriebenen Weg.

Wir stellen dann zeitnah Ihre Briefwahlunterlagen aus und senden Ihnen diese zu.

Wahlscheinbeantragung Online

Selbstverständlich können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch mit der Ihnen zugesandten Wahlbenachrichtigung oder formlos per Brief oder email Enable JavaScript to view schriftlich beantragen.

Durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die am 26. September 2021 stattfindende Bundestagswahl haben werden. Bei dieser Wahl sollten daher möglichst viele Wählerinnen und Wähler von der Möglichkeit zur Briefwahl Gebrauch machen, um die Zahl der Kontakte so gering wie möglich zu halten.

Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben. Im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen werden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Wählerinnen oder Wähler diese vergessen haben.
  • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle Kontaktflächen werden regelmäßig gereinigt.
  • Für die Stimmabgabe sollte jede Wählerin/jeder Wähler möglichst einen eigenen nicht radierfähigen Stift mitbringen. Darüber hinaus stehen gereinigte Kugelschreiber zur Verfügung.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet.

 

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Team im Wahlamt und Bürgerservice der Gemeinde Reinhardshagen (05544/9507-23, -24, oder -56) gerne zur Verfügung.

 

Ihr Wahlamt
Gemeinde Reinhardshagen

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung