Aktuelle Bauleitplanungen der Gemeinde Reinhardshagen

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

 

Bauleitplanung der Gemeinde Reinhardshagen

 

Bebauungsplan Nr. 10 Reinhardshagen „Im Möncheloch“

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reinhardshagen hat am 22. Juli 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Reinhardshagen Nr. 10 „Im Möncheloch" im Ortsteil Vaake gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.

Anlass und Ziel für die Aufstellung des Bebauungsplans ist der Wunsch des Jagdpächters und Eigentümers der bestehenden Jagdhütte, in einem Bereich südlich von Reinhardshagen-Vaake, diese planungsrechtlich zu sichern. Für das vorgesehene Plangebiet existiert kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Es handelt sich um einen Außenbereich. Im Rahmen der Vorbesprechungen mit dem Landkreis Kassel wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgeschlagen. Eine Kombination aus einem Bebauungsplan und einem städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der vorhandenen Jagdhütte ist aber ebenfalls möglich.

Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von rund 5.815 m² und liegt in der Gemeinde Reinhardshagen. Er umfasst die Flurstücke 26 und 27 sowie 25 (teilweise) der Flur 20, Gemarkung Vaake.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 10 Reinhardshagen „Im Möncheloch“ (Planzeichnung, textliche Festsetzungen) mit Vorentwurf der Begründung sowie Anlagen (Anlage 1: Anmerkungen Umweltbelange, Anlage 2: Lageplan und Lageplan Detail) in der Zeit vom

 

23. August 2024 bis einschließlich 24. September 2024

 

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Reinhardshagen unter: https://www.reinhardshagen.de/rathaus/verwaltung/aktuelle-bauleitplanungen-der-gemeinde-reinhardshagen/ veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

 

Zusätzlich besteht folgende Möglichkeit der Einsichtnahme als zusätzliches Informationsangebot:

 

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 10 Reinhardshagen „Im Möncheloch“ können in der Zeit vom 23. August 2024 bis einschließlich 24. September 2024 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Reinhardshagen, Amtsstraße 10, 34359 Reinhardshagen, Zimmer 6 innerhalb der allgemeinen Dienststunden:

 

Montag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Dienstag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Mittwoch von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

 

öffentlich eingesehen werden.

 

Stellungnahmen können in der Zeit der Auslegung elektronisch per E-Mail an die Adresse:

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Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH aus Kassel mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt wurde.

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 25. Juli 2024 bis zum 26. August 2024 durchgeführt wird.

 

Nachfolgend ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 Reinhardshagen „Im Möncheloch“ dargestellt:

 

 

Reinhardshagen, 23. August 2024                                            

 

Der Gemeindevorstand

Der Gemeinde Reinhardshagen

gez. Fred Dettmar                                                                               

Bürgermeister

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