Änderung der Hebesätze der Grundsteuer A und B zum 01.01.2025

Grundsteuer 2025

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie bereits im Januar 2025 angekündigt, war auch die Gemeinde Reinhardshagen aufgrund ihrer angespannten finanziellen Situation gezwungen, die beschlossenen Hebesätze der Grundsteuer kritisch zu beurteilen.

Um einen ausgeglichenen Haushalt 2025 aufstellen und beschließen zu können, war es unumgänglich, die Hebesätze der Grundsteuer B anzuheben.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reinhardshagen hat in ihrer Sitzung am 17.03.2025 folgende, zum 01.01.2025 rückwirkende Änderungen beschlossen:

 

Grundsteuer A von 658,76 v.H. auf 650 v.H.

Grundsteuer B von 322,65 v.H. auf 550 v.H.

 

Ende Juni 2025 werden die neuen Grundsteuerbescheide erstellt und versandt.

Wir weisen darauf hin, dass noch nicht alle Informationen zu den Grundsteuer-Messbeträgen seitens des Finanzamtes eingegangen sind. Bitte prüfen Sie auf den neuen Grundsteuerbescheiden die Messbeträge. Änderungen der Messbeträge sind nur durch das Finanzamt möglich.

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