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Antrag auf Auszahlung von Spenden für Unwettergeschädigte
Am 1./2. August und 30./31. August diesen Jahres wurde Reinhardshagen von zwei heftigen Unwettern getroffen, die diverse und teils gewaltige Schäden in unserer Gemeinde hinterlassen haben. Teilweise dauern die Aufräum- und Renovierungsarbeiten noch heute an. Viel Arbeit wurde geleistet, viele Spuren beseitigt, sehr viel Geld in die Hand genommen, um zu reparieren und zu sanieren.
Und dabei wurde auch auf anderer Ebene sofort gehandelt, Spendenaktionen wurden gestartet, ein Fußballspiel und ein Konzert veranstaltet, und neben einigen größeren Spenden kamen auch viele Kleinspenden in der Gemeinde an, die letzten erst vorgestern. Und obwohl wir nicht sicher sind, ob die Hilfswelle damit abgeschlossen ist, möchten wir nun gerne beginnen, die Spendensumme an die Betroffenen weiterzuleiten.
Dafür haben wir - in Anlehnung an die Stadt Trendelburg und die Gemeinde Wesertal - einen Antragsbogen entwickelt, der hier heruntergeladen werden kann.
Da wir nicht voraussagen können, wie viele Anträge eingereicht werden, können an dieser Stelle auch noch keine Zusagen zu etwaigen Betragshöhen gemacht werden. Dafür bitten wir um Verständnis.
Um den Geschädigten genug Zeit zum Ausfüllen zu geben, können die Anträge bis zum 31.12.2024 bei der Gemeinde abgegeben werden.
Die Anträge werden unmittelbar nach Beginn des neuen Jahres gesichtet, bewertet und dann über die Zusage entschieden.
In der Hoffnung, vielleicht ein wenig helfen zu können, verbleibe ich mit vorweihnachtlichen Grüßen
Fred Dettmar Bürgermeister Gemeinde ReinhardshagenWasserablesung 2024
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
unter dieser Nachricht finden Sie das aktuelle Formular für die Ablesung der Wasseruhr!
Sollten Sie das Formular zum Herunterladen benötigen, finden Sie es hier.
Hinweis:
Die Gemeindeverwaltung weist daraufhin, dass Grundbesitzabgabenbescheide die durch einen geschätzten Zählerstand oder verspätete Abgabe des Wasserzählerstandes nachträglich geändert werden müssen, eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt wird.
Die Verwaltungsgebühr beträgt nach §8 Absatz 1 Nr. 15 der Verwaltungskostensatzung 15,00€ pro geänderten Grundbesitzabgabenbescheid.
Die Wasserzählerstände werden ausschließlich schriftlich entgegengenommen.